Die Kirche als Arbeitgeber, besser als Ihr Ruf.
Wir bieten Ihnen:
• eine Vergütung nach der Arbeitsvertragsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart
(AVO-DRS) analog TV-L mit den im öffentlichen Dienst üblichen
Sozialleistungen (z.B. Zeitzuschläge, Jahressonderzahlung, zusätzliche
betriebliche Altersversorgung)
• Zuschuss zum ÖPNV-Ticket
• 30 Tage Urlaub von Anfang an
• 3 Tage zusätzlich frei, wenn Kind unter 12 Jahre, oder bei Pflege Angehöriger
• bis zu 5 Fortbildungstage für Weiterbildung